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   BGH, 21.05.1953 - IV ZR 24/53   

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https://dejure.org/1953,209
BGH, 21.05.1953 - IV ZR 24/53 (https://dejure.org/1953,209)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1953 - IV ZR 24/53 (https://dejure.org/1953,209)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1953 - IV ZR 24/53 (https://dejure.org/1953,209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1180
  • MDR 1953, 539
  • JR 1953, 457
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts hierzu stehen mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1953, 1180 in Einklang und werden von keiner der Parteien angegriffen.
  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 110/89

    Zubehöreigenschaft einer Kücheneinrichtung

    Er hat gebilligt, daß nach der in Norddeutschland geltenden Verkehrsanschauung unter anderem der in der Küche aufgestellte Herd wesentlicher Bestandteil eines Wohnhauses nach § 94 Abs. 2 BGB ist (BGH, Urt. v. 21. Mai 1953 - IV ZR 24/53, NJW 1953, 1180; BGHZ 40, 272, 275; so für Bayern schon BayObLG Recht 1917, 1762).
  • BGH, 25.05.1984 - V ZR 149/83

    Herausgabeanspruch bezüglich einer Glocke in der Zwangsversteigerung des

    Für Gegenstände, die der Ausstattung oder Einrichtung des Bauwerks dienen, gilt dasselbe nur dann, wenn nach der Verkehrsanschauung erst deren Einfügung dem Gebäude eine besondere Eigenart, ein bestimmtes Gepräge gibt (vgl. RGZ 90, 198, 201; 150, 22, 26; BGH Urteile vom 21. Mai 1953 - IV ZR 24/53, LM Nr. 1 zu § 94 BGB = NJW 1953, 1180 ; vom 8. April 1954 - IV ZR 22/54 und 23/54, LM Nr. 2 zu § 93 BGB ; BGHZ 53, 324, 325) oder wenn sie dem Baukörper besonders angepaßt sind und deswegen mit ihm eine Einheit bilden (vgl. RGZ 67, 30, 34; 69, 117, 121; 87, 43, 45; 130, 264, 266).
  • BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67

    Ölheizungsanlage - § 94 Abs. 2 BGB, nachträglicher Einbau

    Die Frage, ob eine Sache zur Herstellung eines Gebäudes eingefügt ist, entscheidet sich danach, ob die Einfügung dieser Sache dem Gebäude ein bestimmtes Gepräge gegeben hat; dies ist nach der Verkehrsanschauung bei natürlicher Auffassung über das Wesen, den Zweck und die Beschaffenheit dieses Gebäudes zu beurteilen (RGZ 150, 22, 26; BGH NJW 1953, 1180).

    Nach diesen Grundsätzen ist schon in dem in NJW 1953, 1180 veröffentlichten Urteil auf Grund der in Norddeutschland bestehenden Verkehrsanschauung entschieden worden, daß dort ein neuzeitliches Wohngebäude mit einer vollständigen Beheizungsanlage versehen sein muß und daher auch Heizkörper (dort Gasradiatoren) ungeachtet ihrer leichten Lösbarkeit oder Austauschbarkeit wesentliche Bestandteile eines solchen Gebäudes sind.

  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 285/86

    Begriff des wesentlichen Bestandteils; Diesel-Notstromaggregat

    Ob diese Voraussetzung vorliegt, beurteilt sich nach der Verkehrsanschauung, die für das betreffende Gebäude nach dessen Wesen, Zweck und Beschaffenheit besteht (BGH Urt. v. 21. Mai 1953, IV ZR 24/53, NJW 1953, 1180 ; BGHZ 53, 324, 325).

    Schulgebäude), ebenso in einigen Gegenden Warmwasserspeicher in Badezimmern sowie Küchenherde (BGHZ 40, 272, 275 im Anschluß an BGH Urt. v. 21. Mai 1953 aaO).

  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 166/85

    Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes - Serienmäßig hergestellter Dampfkessel -

    Zwar hat der Senat wiederholt entschieden, daß neuzeitliche oder renovierte Wohnhäuser und Schulgebäude ohne eine Heizungsanlage nicht fertiggestellt sind, die Heizung also zur Herstellung des Gebäudes im Sinne des § 94 Abs. 2 BGB eingefügt ist (BGHZ 53 324, 325 [BGH 13.03.1970 - V ZR 71/67]; Senatsurt. v. 27. September 1978, V ZR 36/77, LM BGB § 94 Nr. 19 = WM 1979, 108, 109 = NJW 1979, 712; vgl. auch BGH Urt. v. 21. Mai 1953, IV ZR 24/53, LM § 94 Nr. 1).
  • FG Niedersachsen, 03.03.2009 - 16 K 458/07

    Fütterungsanlage und Lüftungsanlage als wesentliche Bestandteile eines

    Ob diese Voraussetzung vorliegt, beurteilt sich nach der Verkehrsanschauung, die für das betreffende Gebäude nach dessen Wesen, Zweck und Beschaffenheit besteht (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1953 IV ZR 24/53, NJW 1953, 1180; BGHZ 53, 324, 325).
  • BFH, 31.08.1971 - VIII R 61/68

    Heizungsanlage - Fahrstuhlanlage - Be- und Entfüftungsanlage - AfA

    Nach der Rechtsprechung der obersten Zivilgerichte zu § 94 Abs. 2 BGB sind Fahrstühle und Heizungsanlagen regelmäßig zur "Herstellung des Gebäudes eingefügt", weil sie entsprechend der Verkehrsauffassung über die Zweckbestimmung des Gebäudes diesem ein bestimmtes charakteristisches Gepräge geben (vgl. Entscheidung des Reichsgerichts V 11/17 vom 5. Mai 1917, Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 90 S. 198; Entscheidungen des BGH IV ZR 24/53 vom 21. Mai 1953, NJW 1953, 1180, und V ZR 71/67 vom 13. März 1970, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bd. 53 S. 324).
  • AG Menden, 17.08.2011 - 4 C 140/11

    Leicht zu entfernende transportable elektrische Heizgeräte mangels anderer

    So hat der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 21.5.1953 (NJW 1953, 1180) ausgeführt: " ... dass jedenfalls nach der in Norddeutschland geltenden Verkehrsanschauung ein fertiges Wohnhaus mit einer vollständigen Beheizungsanlage in den Zimmern und einer Kochgelegenheit in der Küche versehen sein muss.
  • OLG Koblenz, 11.01.1989 - 1 U 1654/87

    Haftung des Geschäftsführer einer GmbH & CO. KG für eigenes Verschulden;

    Denn einmal gehören Heizungsanlagen bei Wohnhäusern in der Bundesrepublik zum unverzichtbaren Standard und damit "zur Herstellung" im Sinne des § 94 Abs. 2 BGB (vgl. BGH NJW 53, 1180; 79, 712; 87, 3178), zum anderen ist nicht auf jeden Gegenstand als Einzelteil abzustellen, sondern auf die Heizungsanlage insgesamt.
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